+15 In einem vielbeachteten Verfahren um die „Wetter-Wette“ des Möbelhauses Mahler hat die Großkanzlei Noerr das Möbelhaus vertreten. Darum ging`s: Jeder Kunde, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei Mahler Waren für mindestens 100 Euro erwirbt, sollte den Kaufpreis zurückerstattet erhalten,
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