Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen mehrere Angeklagte aus der Fotohandelsbranche bei einer Cash-Back-Aktion den Hersteller Canon betrogen haben. Die Angeklagten sollen die Verkäufe von Fotokameras und Objektiven aber nur vorgegaukelt und sich so bereichert haben.
Quelle: https://www.canon.de/promotions/
Bei einer Cash-Back-Aktion erstattet ein Unternehmen gegen Vorlage der Rechnung einen Teil des Kaufpreises. Die Kunden melden hierfür die Rechnung für das erworbene Produkt inklusive Seriennummer an den Hersteller. Dann wird ihnen ein Teil des Kaufpreises zurückerstattet.
Die Rückerstattungsansprüche bei der Cash-Back-Aktion von Canon sollen sich auf etwas mehr als 12.500 Euro summiert haben. Canon soll davon 6.600 Euro ausgezahlt, das übrige Geld aber bereits wegen Täuschungsverdacht zurückgehalten haben. Die Staatsanwaltschaft stützte die Anklage jedenfalls auf Rechnungen mit Namen von Käufern, die nie eine Canon-Kamera erworben hatten. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage vom Wolfratshauser Amtsgericht eingestellt. Den vollständigen Artikel können Sie hier downloaden.
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.09.2021
Cash-Back-Aktionen locken immer wieder Leute an, die sich mit vorgetäuschten Käufen oder gefälschten Kaufbelegen versuchen, zu bereichern. Der Dienstleister HAPPY Secure Promotions GmbH hat Vorkehrungen getroffen, dass solche Betrugsversuche bereits im Vorfeld erkannt werden. Hier lesen Sie mehr über die vielfältigen Möglichkeiten der Rücklaufabsicherung.