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Der Experten-Blog für Promotion-Absicherung

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Kategorie: Promotion-Absicherung

Die Promotion-Absicherung ist im Prinzip eine Haftungsübernahme und deckt das Ausschüttungsrisiko, das ein Promotion-Veranstalter für Gewinne, Prämien und Geld-zurück-Aktionen hat, wenn ein Teilnehmer an einer Promotion oder einem Gewinnspiel einen ausgelobten Preis gewinnt, der auf ein wahrscheinlichkeitsbasiertes Ereignis beruht, und der Veranstalter zur Leistung des Preises verpflichtet ist.

Veranstalter einer Promotion haben in der Regel ein festes Budget, mit dem sie einen vorgegebenen Marketingerfolg erzielen müssen. Damit müssen sie die komplette Organisation und die Bewerbung der Promotion bestreiten. Sie müssen insbesondere auch die Gewinne, Prämien und Geld-zurück-Auszahlungen finanzieren. Je attraktiver die Gewinne und Prämien, desto größer die Teilnahmequote; andererseits fehlt das dann aber auch wieder beim Budget für die Bewerbung.

Wenn man zur Lösung dieses Dilemmas bei einem Gewinnspiel statt einer klassischen Verlosung ein wahrscheinlichkeitsbasiertes Gewinnspiel durchführt, bei dem der Teilnehmer eine passende Gewinnnummer haben muss, dann kann man für relativ kleines Budget wesentlich höhere und damit attraktivere Gewinne ausloben .

Da man im Vorfeld nicht genau weiß, wie hoch die Teilnahmequote sein wird und es außerdem dem Zufall überlassen ist, wie viele und wie hoch dotierte Gewinncodes eingebracht werden, besteht für den Veranstalter das Risiko, dass am Ende deutlich mehr Gewinne ausgekehrt werden müssen, als man vorher als mathematisch wahrscheinlich ausgerechnet hat.

Für solche Fälle kann man einen Partner suchen, der für den Veranstalter die Haftung übernimmt. Für eine fixe Gebühr (Fixed Fee), die nur ein Bruchteil der Gewinnsumme ausmacht, trägt er dann das Risiko.

Geld-zurück-Promotions werden sehr gerne als „Conditional Rebate“ veranstaltet. Dabei wird das „Geld-zurück“ von einer Kondition=Bedingung abhängig gemacht. Das kann das Ergebnis eines Sportereignisses sein (z. B. „Wenn Deutschland Europameister wird…“) oder auch ein bestimmtes Wettereignis (z. B.  „Wenn am 24.12. um 12 Uhr auf dem Parkplatz vor 10mm Schnee liegen…).

Mehr zur Promotion-Absicherung in den einzelnen Themen.

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